Krankmeldungen

Krankmeldungen von Schülern gehen am ersten Fehltag telefonisch oder per 'Signal' in der Schule oder der Klassenlehrkraft ein. Fehlt ein Kind länger als fünf Schultage oder in besonderen Fällen, ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen.


Dies gilt auch bei wiederholter Nichtteilnahme am Sport- oder Schwimmunterricht. Bei einmaligem Versäumnis einzelner Unterrichtsstunden genügt eine formlose Nachricht der Eltern.