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Schulordnung

 

Schulordnung der Grundschule Upgant-Schott

 

  1. Wir haben eine Schulordnung,

 

- weil wir rücksichtsvoll miteinander umgehen wollen,

- weil wir Störungen in der Unterrichtszeit vermeiden wollen und

- weil keine Unfälle passieren sollen.

 

2. Die Unterrichtszeiten sind:

 

 

7.15 – 8.00 Uhr

Frühbetreuung

0.

8.00 – 8.15 Uhr

Offener Anfang“

1.

8.15 – 9.00 Uhr

Unterricht

2.

9.00 – 9.45 Uhr

Unterricht

 

9.45 – 10.10 Uhr

Pause

3.

10.10 – 10.55 Uhr

Unterricht

4.

10.55 – 11.40 Uhr

Unterricht

 

11.40 – 12.05 Uhr

Pause

 

12.05 – 12.50 Uhr

Betreuung 1. u. 2. Klasse

5.

12.05 - 12.50 Uhr

Unterricht

6.

12.50 – 13.35 Uhr

Unterricht

 

bis 15.20 Uhr

Mittagessen/ Nachmittagsangebote

 

Die Aufsicht auf dem Schulhof beginnt um 8.00 Uhr und endet um 8.15 Uhr. Klingelzeichen: 8.10 Uhr: Einlass zum Offenen Anfang 8.00 Uhr: Unterrichtsbeginn: 8.15 Uhr

 

Wenn der Unterricht um 11.40 Uhr beendet ist, gehen alle Kinder sofort in die Pause. Die Kinder gehen im Anschluss entweder in die Betreuung, in den weiteren Unterricht, zur Hausaufgabenbetreuung oder bei Unterrichtsschluss nach Hause. Im Anschluss an die Betreuung und Hausaufgabenbetreuung gehen die Kinder zum Mittagessen und zu den Ganztagsangeboten.

 

Die Fahrschüler warten an der Pforte auf dem Schulhof auf ihre Busse und gehen erst hinüber, wenn diese angehalten haben. Die Busaufsicht achtet auf das richtige Verhalten der Buskinder. Kinder, die zu Fuß und mit dem Fahrrad zur Schule kommen, gehen bzw. fahren mit dem Fahrrad umgehend nach dem Klingelzeichen nach Hause.

Kinder, die abgeholt werden, warten an der Pforte auf dem Schulhof. Sollten Kinder erst später abgeholt werden, gehen sie zurück in die Schule und warten dort im Eingangsbereich solange, bis sie abgeholt werden.

 

4. Pausenordnung

Alle Kinder gehen in der Pause direkt auf den Schulhof. Das Schulgelände darf von den Schülerinnen und Schülern während der ganzen Unterrichts- und Pausenzeiten nicht

 

verlassen werden. Die Lehrerinnen oder Lehrer verlassen die Klasse als letzte. Wer die Pause durcharbeitet bzw. eigene Pausenzeiten hat, sorgt selbst für die Aufsicht. Alle Klassendienste werden unter Aufsicht erledigt. Das Schneeballwerfen ist verboten. Das Toben und Spielen in den Toiletten ist ebenfalls nicht erlaubt.

 

  • Regenpause“

Die Außenaufsicht entscheidet nach Wetterlage, ob die Pause eine Regenpause ist oder nicht. Falls es sehr stark regnen sollte, klingelt die Aufsicht mit der Regenklingel ab. Alle Kinder und Lehrkräfte begeben sich unverzüglich in die Klassenräume, in denen sie nach der Pause Unterricht haben. Die ersten und zweiten Klassen, die keine 5. Stunde Unterricht haben, gehen ebenfalls in ihre Klassen. Eine Lehrkraft übernimmt dann die Fluraufsicht.

 

5. Verhalten auf den Fluren und im Treppenhaus

Beim Verlassen oder Betreten des Schulgebäudes dürfen die Kinder auf den Fluren und im Treppenhaus nicht rennen, drängeln oder schubsen. In der Regel dürfen sich in den Pausen keine Kinder auf den Fluren aufhalten. Ausnahmen sind nur bei entsprechender Aufsicht – wie in Regenpausen oder in besonderen Fällen in der Eingangshalle – erlaubt.

 

6. Verhalten auf dem Schulhof

Der Schulhof darf ohne Erlaubnis der Lehrkräfte in den Pausen bzw. vor Unterrichtsschluss nicht von den Kindern verlassen werden. Beim Spielen müssen alle Kinder entsprechend des Schulvertrages und der Umgangsregeln aufeinander Rücksicht nehmen. Ein Austeildienst regelt die Ausleihe der Spielgeräte. Bei der Benutzung von Spielgeräten darf man andere und sich selbst nicht in Gefahr bringen. Das Zurückbringen der Spielgeräte erfolgt auf ein arkustisches Signal, kurz vor Pausenende. Nach dem Ende der Pause stellen sich alle Schülerinnen und Schüler vor der weißen Linie auf und warten, bis die Aufsicht sie herein lässt. Der Karusselldienst geht entsprechend vorweg und achtet darauf, dass kein Kind überholt und somit in den Gängen nicht gerannt wird.

Der Minispielfeld wird von den Klassen entsprechend des aufgestellten Planes benutzt.

 

7. Verhalten in den Klassenräumen

  1. Betreten und Verlassen der Klassenräume soll geordnet vor sich gehen. In den Klassen wird nicht gerannt oder getobt. Alle Schüler setzen sich beim Betreten der Klassen direkt auf ihre Plätze.

 

8. Benutzung von Fahrrädern

Wir steigen vom Fahrrad ab, wenn wir den Schulhof erreichen, und steigen auch erst wieder auf, wenn wir, von der Schule kommend, den Radweg erreichen.

 

Alle Kinder dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Beim Gemeindeunfallverband sind jedoch nur die Kinder gegen Schäden versichert, die weiter als 1 km von der Schule entfernt wohnen.

 

Im Fahrradstand gibt es je nach Klassenstufe Markierungen, damit die Fahrräder entsprechend abgestellt werden können. Im Fahrradstand darf nicht gespielt werden, denn es sollen keine Fahrräder beschädigt werden.

 

9. Schwimmhalle

Eine Sportlehrkraft oder eine pädagogische Mitarbeiterin geht zusammen mit den Kindern zur Schwimmhalle. Die Ordnung in der Schwimmhalle wird den Kindern von den Lehrerinnen und Lehrern bekannt gegeben.

 

10. Turnhalle

Auch wenn der Sportunterricht in der ersten Stunde oder nach einer großen Pause stattfindet, gehen die Kinder zunächst in die Klasse, um ihre Sachen abzulegen.

Die Kinder der 1. und 2. Klassen gehen zusammen mit der Sportlehrkraft zu den Umkleidekabinen. Die 3. und 4. Klassen gehen in der Regel alleine zu den Umkleidekabinen. In die Turnhalle gehen die Kinder erst, wenn die Lehrkraft die Erlaubnis zum Betreten der Halle erteilt. Für die Turnhalle gibt es noch eine besondere Ordnung. Sie hängt in der Halle aus.

 

11. Verhalten auf dem Schulweg vor und nach dem Unterricht

Alle Kinder bis 8 Jahre müssen und alle Kinder bis 10 Jahre dürfen, wenn sie mit dem Rad kommen, den Bürgersteig benutzen. Den Radweg vor dem Schulgebäude benutzen alle Radfahrer.

 

Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, halten mit ihren Wagen nur kurzzeitig auf der linken Spur der Bushaltestelle („Elternspur“). Wer auf der Straße „Am Voßberg“ hält, schickt seine Kinder nicht über die Buseinfahrt zum Schulhof, sondern über die kürzere Überwegung hinter dem Zuggraben („gelbe Füße“) oder über die gepflasterten Übergänge Am Voßberg.

Die Kinder sollen nicht bei dem Lehrerparkplatz aussteigen.

 

12. Verbot des Mitbringens von Waffen

Die Bestimmungen über das Verbot des Mitbringens von Waffen in die Schule werden den Eltern im 1. Schuljahr bekannt gemacht.

 

13. Handyverbot

Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Handys und elektronische Geräte mit zur Schule bringen.

 

Upgant-Schott, 22. März 2000

(beschlossen bzw. geändert am 6.Oktober 2003, 24. Mai 2004, 8. Oktober 2007, 5. Mai 2010, 13. September 2017, 8. November 2017)

 

 

Knippelmeyer

- Schulleiter –

 

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